Dr. David Cuenca Pinkert berät und vertritt Mandanten in grenzüberschreitenden deutsch-spanischen Angelegenheiten.
Sein Schwerpunkt liegt auf dem Erb- und Immobilienrecht. Zudem vertritt er Mandanten bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten.
Dr. David Cuenca Pinkert war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität zu Köln und der ersten Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln tätig. 2019 folgte ein Forschungsaufenthalt an der Università Roma La Sapienza und darauf die Promotion. Nach einem Masterstudiengang Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch war er in den Jahren 2021-2023 Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit Stationen im Auswärtigen Amt (Berlin), in einer Wirtschaftskanzlei in Köln und an der deutschen Außenhandelskammer (Madrid). Im August 2023 legte er erfolgreich die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer für Spanisch ab und ist seitdem beim Oberlandesgericht Köln zudem als Übersetzer ermächtigt. Nach seiner Ausbildung arbeitete Dr. David Cuenca Pinkert in verschiedenen Wirtschaftskanzleien in Köln und Frankfurt a.M. Seit 2026 ist er auch in Spanien als abogado inscrito zugelassen.
Dr. David Cuenca Pinkert berät Mandanten in komplexen erbrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Immobilientransaktionen an der Schnittstelle zwischen Spanien und Deutschland. Er vertritt zudem Mandanten in vertragsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in zivil- und handelsrechtlichen Auseinandersetzungen, vor deutschen und spanischen Gerichten. Ferner verfügt er über fundierte Kenntnisse im Bereich des internationalen Privatrechts.
Herr Dr. Cuenca Pinkert ist bilingual (Deutsch und Spanisch) und spricht neben Englisch und Italienisch fließend auch Französisch und Portugiesisch auf Konversationsniveau.
