1) Schnell handeln, um Termine oder Fristen einzuhalten – mit oder ohne Vollmachten

Sie haben Fristen, die Sie einhalten müssen, beispielsweise aus steuerlichen Angelegenheiten oder Optionsverträgen? Wir können Sie dabei jetzt unterstützen – etwa, indem wir Notartermine mithilfe einer notariellen Vollmacht für Sie abwickeln. Hierfür muss allerdings genügend Zeit gegeben sein. Ist besondere Eile geboten, können wir als zulässiger, sogenannter vollmachtloser Vertreter mit Nachgenehmigung für Sie agieren. In diesem Fall liegt bei dem Termin keine notarielle Vollmacht vor. Wir kümmern uns um die in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland zu beurkundenden notariellen Entwürfe. Diese erhalten Sie von uns per E-Mail. Ihr Heimatnotar kann dann die notwendige Apostille – eine internationale Oberbeglaubigung – bei der zuständigen Institution besorgen.

2) Fristverlängerungen bei Erbschaftssteuern und Erbschaftsabwicklungen

Bei Erbfällen in Spanien müssen auch Ausländer die Erbschaftssteuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Todeszeitpunkt zahlen. Diese Frist verlängert sich während des aktuell ausgerufenen Alarmzustandes um dessen Dauer (wenige Wochen). Es besteht aber die Option, eine Fristverlängerung durch den Anwalt beantragen zu lassen. Diese Möglichkeit sollten Sie bei knappen Fristen und Abläufen innerhalb von fünf Monaten ab dem Todestag in Anspruch nehmen.

Die Zahlungsfristen laufen bis zu einem Jahr. Bei einem Versäumnis dieser Frist drohen Ihnen teilweise beträchtliche Säumniszuschläge. Wir stellen für Sie bei Bedarf Verlängerungsanträge und übernehmen die Abwicklung des Erbschaftsfalls hier vor Ort, damit Sie diese Zuschläge verhindern können. Wenn nötig, ist dies ohne Ihre Anwesenheit möglich (siehe Punkt 1). Gleiches gilt selbstverständlich ebenso für die momentan bedauerlicherweise eintretenden Corona-Todesfälle.

Eine geschickte Erbschaftsabwicklung können Sie nutzen, um eine erhebliche Folgeersparnis zu erzielen, unter anderem wenn Sie als Erbe zu einem späteren Zeitpunkt den Verkauf von Gütern bevorzugen. Hier kommt es auf das richtige Wissen an, ebenso wie eine saubere Abwicklung sowie Durchführung der Erbschaftsannahme und Bezahlung der Erbschaftssteuern (ggf. inklusive Bewertung der Immobilie). Für den Fall, dass eine solche Bewertung notwendig ist, können wir auf wertvolle Kontakte zurückgreifen, um eine amtliche Bewertung zu erhalten.

3) Jetzt den Generationswechsel planen für die Zeit nach der Corona-Krise, wenn die Preise/Werte fallen

Es ist davon auszugehen, dass nach der Corona-Krise ein Verfall der Immobilienpreise erfolgen wird. Damit gehen gute Zeiten für liquide Investoren sowie den „rechtssicheren Immobilienerwerb“ einher. Besonders wichtig für Eigentümer von Bestandsimmobilien – auch deren Preise werden sinken. Falls Sie für Ihre Immobilie eine innerfamiliäre Übertragung anstreben und nicht verkaufen müssen oder möchten, können Sie diesen Effekt zu Ihren Gunsten nutzen. Dies ist der ideale Augenblick, um Ihre Ferienimmobilie auf den Balearen auf die nächste Generation zu übertragen! Bedenken müssen Sie dabei jedoch, dass Sie in Deutschland nur alle 10 Jahre 400.000 € schenkungssteuerfrei übertragen können (in Österreich und der Schweiz sind solche Beschränkungen nicht gegeben). Durch geringere Werte haben Sie dementsprechend mehr Übertragungsmöglichkeiten. Dabei haben Sie steuerliche Vorteile durch die sogenannte Anrechnungsmethode, die sich aus innereuropäischen Grundsätzen ergibt. Demnach widerspricht eine doppelte Besteuerung dem Sinn und Zweck der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuern, die Sie in Spanien bezahlen, werden daher bei der Steuererklärung in Ihrem Heimatland angerechnet – vorausgesetzt, dort gibt es überhaupt eine Besteuerung.

Wenn Sie und Ihre Familie also eine Immobilie auf den Balearen auf die nächste Generation übertragen möchten, ist dafür die von mir kombinierte sogenannte Pflichtteilsverzichts-Abfindungsschenkung zu empfehlen. Wichtig: Diese Option funktioniert auf den Balearen, aber nicht in jeder spanischen Provinz. Dort gibt es gegebenenfalls andere Möglichkeiten. Die Eltern können (müssen aber nicht) sich hierbei ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht vorbehalten. Im Gegenzug für die Schenkung der Immobilie verzichten die Kinder (bzw. das Kind) dann auf den Pflichtteil (kein Erbverzicht!). Gerade bei größeren Familien kann in manchen Fällen ein heimatlicher notarieller Erbvertrag (bzw. ein Elterntestament) zwischen den Eltern und Kindern für dauerhafte Sicherheit, Konstanz und Stabilität sorgen. In diesem Fall kommt es – obwohl es keinen Todesfall gab – aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur zur Anwendung der Erbschaftssteuern i. H. v. 1% anstatt der 7%igen Schenkungssteuer. So können Sie sich also einen legalen Rabatt von 6 % bei den Steuern sichern! Hierzu gilt auch: Je niedriger die anzusetzenden Werte, desto höher fällt die Ersparnis aus. Und – je niedriger der Immobilienwert bzw. Preis, desto mehr können deutsche Staatsbürger die Freibeträge nutzen.

Dr. Manuel Stiff, April 2020