juzgado
sentencia
Auto
embargo
registro civil
divorcio (= Scheidung), separación
Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren kann wie in Deutschland mit nur einem Rechtsanwalt unkompliziert und schnell durchgeführt werden. Streitige Verfahren sind wie in Deutschland nervenaufreibend und nicht zu empfehlen. Weil man in Spanien immer einen Einigungsvorschlag mit dem Scheidungsantrag einreichen muss kann in diesem „Convenio regulador“ schon alles geregelt werden. Man kann also den Streit auch beim Anwalt austragen und spart so Geld und oft auch Zeit.