Um in Spanien eine Steuererklärung abzugeben, benötigen Sie die spanische Steuernummer (NIE oder NIF). Die NIE bezeichnet dabei die Ausländer-Identifikationsnummer (Número de Identidad de Extranjero), die von der Ausländerpolizei in einem Ausländerzentralregister eingetragen wird. Diese benötigen Sie nicht nur, um Steuern zu zahlen, sondern auch beim Kauf von Immobilien oder zur Anmeldung von Wasser und Strom. Die NIF (Número de Identificación Fiscal) ist dieselbe Nummer, ist aber ausschließlich als Steuernummer in Spanien zu verstehen.

Steuernummer in Spanien beantragen lassen

Ob NIE oder NIF – wir beantragen für Sie gerne die spanische Steuernummer. Senden Sie uns dazu bitte einfach eine gut leserliche Kopie oder saubere Scans der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses per E-Mail zu. Der Ausweis muss mindestens noch sechs Monate gültig sein. Den Rest regeln wir für Sie.

Gerne können Sie uns die Ausweiskopien auch per Post zusenden.

Adressen:

Deutschland – Spanien

Ablauf der Beantragung einer spanischen Steuernummer

Ab Einreichung des Antrages bei der spanischen Verwaltung dauert es zwischen zwei Wochen und zwei Monaten, bis die spanische Steuernummer erteilt wird. Da die Steuernummer in Spanien für praktisch jede notarielle Urkunde Voraussetzung ist, planen Sie bitte genügend Zeit ein. Die hier verlorene Zeit lässt sich am besten mit dem Privatvertrag überbrücken. In Eilfällen geht es aber auch ohne diese Nummer. Es gibt immer eine Lösung.

Mit der Übersendung der vollständigen Unterlagen überweisen Sie bitte einen Betrag von 150,-€ auf unser Konto. Die entsprechenden Kontodaten geben wir Ihnen auf E-Mail-Anfrage. Sobald die vollständigen Dokumente und der Geldeingang vorhanden sind, wird von uns der Antrag gestellt.

Für einen Antrag zur spanischen Steuernummer durch uns nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf.

Per E-Mail stiff@stiff.es oder per Telefon 0034 971 228140.
Oder ganz bequem jetzt hier via Kontaktformular unserer Homepage.

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