Als einer der wenigen Rechtsanwälte mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien und beiderseitigen Examina befasse ich mich schwerpunktmäßig mit spanisch-deutschen Rechtsangelegenheiten. Spanisches Wirtschaftsrecht und spanisches Immobilienrecht sowie das Erbrecht zählen zu den zentralen Aspekten. Um meine Mandanten optimal betreuen zu können, habe ich 2002 das deutsch-spanische Anwaltsbüro „Bufete Hispano-Alemán“ in Palma de Mallorca gegründet. Von hier und von Münster aus berate ich deutschsprachige Mandanten, die eine Immobilie in Spanien erwerben möchten, im Hinblick auf spanisches Immobilienrecht, die präventiv erbrechtliche Situation oder erläutere spanisches Wirtschaftsrecht im Vorfeld des Immobilien- oder Firmenkaufs. Erben, Vererben, Kaufen und Verkaufen oder Halten in Gesellschaftsform (spanische S. L. oder KG oder GmbH&Co:KG oder ähnliche Rechtsformen) sind weitere Themenfelder, ebenso wie die Scheidung und Umschreibung der spanischen Immobilie dabei.
Leistungen im detaillierten Überblick:
- deutsch-spanisches Investitions- und Wirtschaftsrecht
- rechtssicherer Immobilienkauf/-verkauf in Spanien (Beratung in puncto spanisches Immobilienrecht/Vertretung vor Ort)
- erbrechtliche Beratung/Gestaltung bei Immobilien in Spanien/Deutschland
- Gründung von Gesellschaften (S. L.)/Erwerb von Vorratsgesellschaften
- (sogenannte „einstöckige Lösungen“)/“zweistöckige Lösungen“, z. B. spanische S. L., deren Anteile eine GmbH, AG oder Stiftung hält erbschaftssteuerliche Optimierung, Beratung und Erbschaftsabwicklungen bei Spanienimmobilien
- Forderungsdurchsetzung in Spanien/Deutschland, z. B. Urteilsvollstreckung oder nach einem Pkw-Unfall in Spanien
- Zivil- und handelsrechtliches Vertragsrecht für mittelständische/kleinere Unternehmen
- Betreuung in Deutschland lebender Spanier in ihrer Muttersprache
Deutsches und spanisches Immobilienrecht: Unterschiede und Überschneidungen
Wenn es um den Vergleich deutsches Immobilienrecht/spanisches Immobilienrecht geht, ist die Kenntnis der Differenzen und Schnittstellen entscheidend. Ich verrate Ihnen, wie Sie diese zu Ihrem Vorteil nutzen und etwa eine theoretisch mögliche doppelte Erbschaftsbesteuerung weitgehend oder auch ganz abwenden können. Ein Beispiel: Wer für seine Spanienimmobilie oder sonstige Angelegenheiten kurzfristig eine Vorratsgesellschaft benötigt, kann diese in der Regel innerhalb von zwei Tagen für zurzeit ca 3.900 Euro erhalten.
Spanisches Wirtschaftsrecht und Investitionsrecht in vielen Ausprägungen
Zudem berate ich deutsche Firmen und Banken, die Im- oder Export mit Spanien betreiben oder finanzieren (Absichern deutscher Darlehen auf spanischen Immobilien), dort investieren oder gegen Schuldner vorgehen möchten. Ein spanisches Unternehmen, das nach deutschem Wirtschaftsrecht Verträge schließen oder justiziell vertreten werden möchte, vertrete ich ebenfalls gern. Mittelständler unterstütze ich in zivil-, handels- und vertragsrechtlichen Fragen, für die sich häufig unbürokratische und praktikable Lösungen finden lassen. Selbstverständlich vertreten ich und meine jeweiligen Kollegen auch bei Prozessen.
Noch im im Vorfeld des Immobilien- oder Firmenkaufs sollten Sie sich beraten lassen. Bei folgenden Rechtsfragen helfe ich, die richtigen Weichen zu stellen: Spanisches Wirtschaftsrecht, Erben, Vererben, Kaufen und Verkaufen oder Halten in Gesellschaftsform.
Kontakt per E-Mail stiff@stiff.es oder per Telefon 0034 971 228140.
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