Zwischen dem deutschen und spanischen Immobilienrecht gibt es einige Unterschiede, deren Kenntnis als Investor bzw. Käufer von Vorteil ist. Aufgrund der bestehenden nationalen Eigentumsordnung gilt für den Erwerb von spanischen Immobilien neben Teilen des deutschen Rechts (Ehegüterrecht, Firmenrecht, wenn mit deutschen Firma erworben wird) das spanische Immobilienrecht, damit die Immobilie rechtssicher erworben werden kann. Da beim Erwerb einer spanischen Immobilie vertragliche Feinheiten und entscheidungsrelevante Unterschiede zu beachten sind, sollten Sie sich vor dem Kauf an einen fachkundigen Berater wenden. Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Manuel Stiff berät Sie umfassend beim rechtssicheren Immobilienerwerb und zeigt Ihnen Vorteile auf, von denen Sie beim Kauf profitieren können. So kann man bereits beim Kauf an die nächste Generation denken und diese möglicherweise mit einbeziehen. Bei höherwertigen Immobilien ist der Erwerb mit einer Heimatgesellschaft, zum Beispiel einer GmbH, besonders geeignet.

Wie unterscheiden sich deutsches und spanisches Immobilienrecht?

Grundsätzlich benötigt der Käufer einer Immobilie in Spanien stets eine Steuernummer, die N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero), um den Kauf notariell beurkunden zu lassen und anschließend die Steuern zahlen zu können. Diese Nummer kann auch nachgereicht werden, dies ist mit gesteigertem bürokratischen Aufwand verbunden. Nur dadurch wird der Käufer in das Grundbuch eingetragen und erhält die gewünschte rechtssichere Position. Die notarielle Beurkundung ist in Spanien nicht zwingend erforderlich, da privat geschlossene Verträge rechtswirksam sein können. Sie dient lediglich der Beweisführung (Grundbuch), ist aber gerade aus diesem Grund dringend zu empfehlen. Im Unterschied zu den meisten nordeuropäischen Staaten ist die Beurkundung in Spanien gleichzeitig der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs und der Bezahlung (Zug-um-Zug-Prinzip: Eigentum gegen Bezahlung). Anders als zum Beispiel in Deutschland muss der Verkäufer der Immobilie die Maklerprovision zahlen.

Deutscher Rechtsanwalt berät Sie zum Thema Immobilienrecht

Rechtsanwalt Dr. Manuel Stiff hat sich auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten spezialisiert und betreut seine Mandanten in Spanien seit 1995 und seit 2002 mit einer eigenen Kanzlei vor Ort. Er berät seine Mandanten in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Erbrecht, Wirtschaftsrecht und vor allem spanischem Immobilienrecht. Sie sind auf der Suche nach einem deutschen Rechtsanwalt in Spanien, der sich mit Immobilienrecht auf Mallorca und weiteren Rechtsgebieten auskennt? Vereinbaren Sie einen Termin mit Dr. Manuel Stiff und den spanischen Kollegen. Das kompetente Team steht bei allen Fragen rund um das spanische Immobilienrecht beratend zur Seite.