Die Kanzlei Dr. Stiff & Partner, bufete hispano-aleman berät in Spanien zu verschiedenen Belangen, die sich auf spanisches Wirtschaftsrecht und dessen Anwendung beziehen. Dies kann der Im- oder Export von Gütern aus oder nach Spanien sein, ebenso wie die Investition in ein spanisches Unternehmen. Nach landestypischem Wirtschaftsrecht Verträge auszuhandeln oder die Vertretung in rechtlichen Fragen vor spanischen Gerichten zählt ebenfalls zu den möglichen Leistungen der Kanzlei. Ein zentraler Gesichtspunkt ist weiterhin die Beratung zur Gründung der sogenannten Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.), einer spanischen Form der Kapitalgesellschaft – auch geläufig unter der Bezeichnung „spanische GmbH“.

Spanisches Wirtschaftsrecht: Details zur Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.)

Die S.L. ist eine neuartige und zugleich sehr flexible Gesellschaftsform, bei der die Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen gegenüber der Gläubigerschaft eingeschränkt ist. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Absetzung von Betriebsausgaben ist ein solches spanisches Unternehmen i. d. R. ähnlich aufgestellt wie das deutsche Pendant. Das Wirtschaftsrecht besagt nach einer Neuerung zudem, dass auch Einmann-Gesellschaften gegründet werden dürfen, sofern bestimmte Bedingungen dafür erfüllt sind. Das Mindeststammkapital liegt lediglich bei einer Höhe von 3 000 Euro, mithin ein Bruchteil dessen, was in Deutschland verlangt wird – dort sind es mindestens 25 000 Euro bei 12 500 Euro Mindesteinzahlung. Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung einzuzahlen sowie auch nachzuweisen. Der Gründungsvertrag, die Escritura de constitución de sociedad limitada, ist von einem Notar zu beglaubigen, bei Anwesenheit aller Gesellschafter und des Geschäftsführers, und danach im Handelsregister einzutragen. Gesellschafter können vertreten werden.

Gründung einer spanischen Aktiengesellschaft (Sociedad Anonima, S.A.)

Die Gründung der S.A. ist ab einem Gesellschafter möglich. Das Grundkapital in Höhe von mindestens 60101 Euro muss bei Gründung komplett gezeichnet sein, mindestens 25 % davon eingezahlt. Weiterhin muss der Gründungsvertrag, die Escritura, von einem Notar beglaubigt und im Handelsregister eingetragen werden. Eine S.A. ist besonders bei einer großen Anzahl von Gesellschaftern oder einem hohen Investitionsbedarf geeignet. Vorteile der S.A. sind unter anderem die auf die Höhe der Einlage begrenzte Haftung sowie der unkomplizierte Kauf und Verkauf von Aktien. Die aufwendigen Gründungsformalitäten und die kostenintensive Administration sowie der hohe Kapitalbedarf sind Nachteile der spanischen Aktiengesellschaft.

Gründungsablauf im spanischen Wirtschaftsrecht

Der Vorgang der Gründung einer Gesellschaft ist im spanischen Wirtschaftsrecht genau festgelegt. Den ersten Schritt stellt eine negative Namensabfrage beim zentralen Handelsregister in Madrid dar. Als nächstes muss für die Gesellschafter eine Steuernummer (NIE) beantragt werden. Die Einzahlung des vorgeschriebenen Stammkapitals erfolgt dann auf ein Bankkonto bei einer in Spanien ansässigen Bank. Die Gründungsurkunde muss zusammen mit einer Gesellschaftssatzung ausgearbeitet und notariell beglaubigt werden.

Anschließend wird eine Steuernummer für die Gesellschaft (CIF) beantragt. Zunächst erhalten Sie eine vorläufige CIF, die Sie in diesem Stadium verwenden. Diese benötigen Sie etwa, um die sogenannte Stempelsteuer zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen, die 1 % des Gesellschaftskapitals beträgt. Schließlich wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und Sie erhalten die endgültige Steuernummer der Gesellschaft.

Spanisches Wirtschaftsrecht: steuerliche Aspekte und Unternehmerpflichten

Die S.L. und S.A. zählen zu den spanischen Kapitalgesellschaften und unterliegen somit, wenn sie in Spanien ansässig sind, der spanischen Körperschaftssteuer. Ansässig ist eine Gesellschaft dann, wenn sie nach spanischem Recht gegründet wurde und ihren Sitz in Spanien hat. Alle Erträge, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr erlangt hat, werden mit der Körperschaftssteuer besteuert. Der Steuersatz beträgt allgemein 35%, je nach Umsatz u. U. auch nur 25%.

Neben den steuerlichen Aspekten sind, genauso wie in Deutschland, einige Unternehmerpflichten zu beachten. Dazu zählt die ordentliche Führung der Buchhaltung, welche Geschäftsbücher wie das Namensaktienbuch, das Vertragsregister und das Register der Gesellschafter umfasst. Nach Geschäftsjahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten der Jahresabschluss zu erstellen. Zudem muss die Gesellschaft mindestens eine Person vertraglich beschäftigen und diese bei der Sozialversicherung anmelden. Hierbei kann es sich aber auch um den Gesellschafter bzw. Verwalter oder ein Vorstandsmitglied handeln, vorausgesetzt, es besteht ein wirkliches Arbeitsverhältnis.

Breites Tätigkeitsfeld: Immobilienrecht, Steuerberatung und mehr auf Mallorca

Die erfahrenen Anwälte beraten ihre Mandanten nicht nur im Bereich spanisches Wirtschaftsrecht, sondern decken ein breites Spektrum ab. Auch Scheidungsrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht sowie eine professionelle Steuerberatung auf Mallorca und in Spanien zählen zu den Leistungen der Kanzlei Dr. Stiff & Partner, bufete hispano-aleman. Weitere juristische Tätigkeiten, etwa das Durchsetzen deutscher Urteile in Spanien mittels Auslandsvollstreckungen und Anspruchsrealisierungen deutscher Auftraggeber oder die Vertretung rechtlicher Interessen von spanischen Mandanten in Deutschland, gehören zu den Beratungsdiensten der Kanzlei.

Vor Ort: Rechtsanwalt Dr. Stiff berät in Spanien, auf Mallorca

Zu allen Aspekten in Bezug auf die Gründung der S.L. – nicht zuletzt zur Gesellschafterversammlung und dem optionalen Verwaltungsrat – sowie zu effektiven Optimierungspotenzialen, berät Rechtsanwalt Dr. Stiff in Spanien vor Ort, in seiner Kanzlei auf Mallorca. Mit unserer Erfahrung wissen wir, dass eine fachkompetente Unterstützung gegenüber den Behörden entscheidend ist!

Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Rechtsberatung für spanisches Wirtschaftsrecht? Dann wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Stiff und sein kompetentes Team in der Kanzlei auf Mallorca. Die spanischen Kollegen kümmern sich bei jeglichen Fragen um Ihr Anliegen und stehen Ihnen gerne als persönliche Berater unterstützend zur Seite. Nutzen Sie das Kontaktformular und vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin!