Die europäische Rom-III-Verordnung legt seit dem 21.06.2012 fest, welches Recht im Falle einer Scheidung mit Auslandsbezug anzuwenden ist, und dient vor Gericht als Entscheidungsgrundlage. Die Rechtswahl hängt dabei nicht mehr von der Staatsangehörigkeit der Eheleute ab, sondern vielmehr von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Ob die Scheidung in Spanien oder Deutschland stattfindet, kann in finanzieller Hinsicht erhebliche Konsequenzen haben, da die Scheidung Grundvoraussetzung für nachfolgende Verfahren wie Kindesunterhalt oder Versorgungsausgleich ist. Sie wollen wissen, welches Recht bei deutsch-spanischen Scheidungssachen gilt, oder haben Fragen zum Scheidungsrecht in Spanien? Dann ist der deutsche Rechtsanwalt und spanische Abogado Dr. Manuel Stiff der richtige Ansprechpartner. Dank Doppelzulassung kümmert er sich als Rechtsberater sowohl um Mandanten in Deutschland als auch in Spanien.

Scheidungsrecht Spanien: Welches Recht ist anzuwenden?

Anders als im deutschen Recht muss die Rechtswahl in Spanien spätestens vor der Einleitung des Scheidungs- oder Trennungsverfahrens festgelegt werden. Nach Artikel 8 der Rom-III-Verordnung ist üblicherweise – wenn die Ehegatten keine Regelung getroffen haben – zunächst das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß der europäischen Verordnung können sich deutsche Ehegatten, die dauerhaft in Spanien leben, nach spanischem Recht scheiden lassen. Der größte Vorteil dabei: Das im deutschen Scheidungsrecht notwendige Trennungsjahr muss nicht mehr eingehalten werden und die Ehe kann ohne Begründung sofort geschieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mindestens drei Monate bestanden hat. Darüber hinaus gibt es in Spanien kaum nachehelichen Unterhalt. Es besteht lediglich ein Anspruch auf den Ausgleich von durch die Scheidung oder Trennung verursachten Vermögensunterschieden (pension compensatoria). Erst ab Einreichung einer Unterhaltsklage wird Unterhalt geschuldet. Der Unterhaltsanspruch setzt wiederum die Bedürftigkeit des Gläubigers sowie die Leistungsfähigkeit des Schuldners voraus.

Reform des Familienrechts in Spanien wirkt sich auf Scheidung aus

Seit der grundlegen Reformierung des spanischen Familienrechts im Jahr 2005 gilt die 3-Monats-Frist für Trennungen oder Scheidungen. Neben der Scheidung kennt das spanische Recht ebenso das vorangegangene Trennungsverfahren. Demnach können die Eheleute entscheiden, ob sie nur ein Trennungsurteil oder ein Scheidungsurteil wollen. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die Ehe bei einem Trennungsurteil nicht endgültig aufgelöst ist. Das bedeutet, die Eheleute können jederzeit wieder in einer Ehe zusammenleben, ohne erneut heiraten zu müssen. Meist sind das hier die vorläufigen Regelungen bis zu einer Scheidung, was besonders in streitigen Fällen erforderlich sein wird.
Darüber hinaus müssen die Eheleute bei einer einvernehmlichen Trennung oder Scheidung dem Antrag entsprechende Folgevereinbarungen beilegen (Convenio regulador). Darin müssen alle Folgesachen, beispielsweise die elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern sowie Regelungen der Ehewohnung zum Hausrat oder zum Vermögen, vorgelegt werden. Wenn keine solche Vereinbarung vorgelegt wird, legt das Gericht selbständig die Maßnahmen fest, die es für angemessen hält. Für den Fall, dass kein Ehevertrag vorhanden ist, gilt im Hinblick auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse und bei Anwendung des gemeinspanischen Rechts die Errungenschaftsgemeinschaft. Allerdings gilt in manchen Provinzen ein spezielles Recht, zum Beispiel die Gütertrennung auf den Balearen und in Katalonien. Im gemeinspanischen Recht wird zunächst angenommen, dass die Vermögenswerte beiden Eheleuten zu gleichen Teilen gehören, wenn diese innerhalb der Ehe angeschafft wurden.

Spanisches Scheidungsrecht – deutsche Rechtsanwälte beraten auf Mallorca

Im Hinblick auf die Einzelheiten des Scheidungsrechts in Spanien sollten Sie auf jeden Fall anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Dr. Manuel Stiff und seine kompetenten Kollegen stehen Ihnen als deutsche Rechtsanwälte auf Mallorca und in Spanien für eine professionelle Rechtsberatung zur Verfügung. Neben dem spanischen Scheidungsrecht kümmern sie sich um diverse weitere Rechtsgebiete, etwa spanisches Wirtschafts- oder Immobilienrecht, und bilden so eine juristische Schnittstelle zwischen Spanien und Deutschland. Mit seinem Anwaltsbüro am Rande der Altstadt von Palma de Mallorca ist Dr. Manuell Stiff für seine Mandanten unmittelbar vor Ort. Profitieren Sie von der Expertise und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!