Steuernummer in Spanien - Antrag
Wir beantragen für Sie gerne die spanische Steuernummer. Dazu benötigen wir die beiden folgenden Dokumente vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben zugesandt. Falls Sie die Dokumente, weil es spanisch-sprachige Originale sind, nicht ausfüllen können, bitten wir Sie diese zumindest unterschrieben unter Angabe des Vornamens Ihrer Mutter und Ihres Vaters uns zuzusenden. Zusätzlich benötigen wir eine notariell beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Die Notarsbeglaubigung des Ausweises muss zwingend mit der internationalen Apostille oberbeglaubigt werden. Ihr Notar in Deutschland wird diese für Sie bei dem für Ihn zuständigen Landgerichtspräsidenten beantragen. Wenn Sie das Verfahren beschleinigen gehen Sie selbst zum zuständigen Landgericht und fragen dort nach der Verwaltungsstelle, die die internationale Apostille erteilt.
Wenn Sie beide Antragsformulare ausgefüllt oder zumindest unterschrieben haben und die notariell beglaubigte Ausweiskopie mit Apostille besitzen, senden Sie mir die Unterlagen eingehend in einer geraden Kalenderwoche in mein Büro in Spanien und eingehend in einer ungeraden Kalenderwoche in mein Büro nach Deutschland.
Adressen:
Deutschland - Spanien
Ab Einreichung des Antrages bei der spanischen Verwaltung dauert es teilweise sogar über zwei Monate bis die spanische Steuernummer erteilt wird. Da die Steuernummer für praktisch jede notarielle Urkunde Vorraussetzung ist, planen Sie bitte genügend Zeit ein. Die hier verlorene Zeit lässt sich am besten mit dem Privatvertrag überbrücken.
Mit der Übersendung der vollständigen Unterlagen überweisen Sie bitte einen Betrag von 125,- € auf unser Konto. Die entsprechenden Kontodaten geben wir Ihnen auf E-Mail - Anfrage. Sobald Geldeingang und die vollständigen Dokumente vorhanden sind, wird von uns der Antrag gestellt.
Downloads
Wenn Sie beide Antragsformulare ausgefüllt oder zumindest unterschrieben haben und die notariell beglaubigte Ausweiskopie mit Apostille besitzen, senden Sie mir die Unterlagen eingehend in einer geraden Kalenderwoche in mein Büro in Spanien und eingehend in einer ungeraden Kalenderwoche in mein Büro nach Deutschland.
Adressen:
Deutschland - Spanien
Ab Einreichung des Antrages bei der spanischen Verwaltung dauert es teilweise sogar über zwei Monate bis die spanische Steuernummer erteilt wird. Da die Steuernummer für praktisch jede notarielle Urkunde Vorraussetzung ist, planen Sie bitte genügend Zeit ein. Die hier verlorene Zeit lässt sich am besten mit dem Privatvertrag überbrücken.
Mit der Übersendung der vollständigen Unterlagen überweisen Sie bitte einen Betrag von 125,- € auf unser Konto. Die entsprechenden Kontodaten geben wir Ihnen auf E-Mail - Anfrage. Sobald Geldeingang und die vollständigen Dokumente vorhanden sind, wird von uns der Antrag gestellt.
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- Antragsformular (PDF)
- Verfahrensvollmacht (DOC)