Also, nach wie vor gilt, dass die Erbschaftssteuern in Spanien, bei Tod eines Ausländers im Heimatland und ohne das Spanien davon etwas erfahren hat, eine 4 1/2 jährige Verjährungsfrist! Aber Achtung! Darauf heute noch zu pokern, außer bei Altfällen wo der Tod vor mehr als 4 Jahren eingetreten ist, wäre fahrlässig, denn die spanische Finanzverwaltung hat dieses Loch im Gesetz erkannt und es ist eine Frage der Zeit wann es gesetzlich geschlossen wird.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben. Im Gespräch kann man mehr klären.