Hallo, wie ist es denn eigentlich mit der Verjährung der Erbschaftssteuern in Spanien???
Also, nach wie vor gilt, dass die Erbschaftssteuern in Spanien, bei Tod eines Ausländers im Heimatland und ohne das Spanien davon etwas erfahren hat, eine 4 1/2 jährige Verjährungsfrist! Aber Achtung! Darauf heute noch zu pokern, außer bei Altfällen wo der Tod vor mehr als 4 Jahren eingetreten ist, wäre fahrlässig, denn die spanische Finanzverwaltung