FAQs

Hallo, wie ist es denn eigentlich mit der Verjährung der Erbschaftssteuern in Spanien???

Also, nach wie vor gilt, dass die Erbschaftssteuern in Spanien, bei Tod eines Ausländers im Heimatland und ohne das Spanien davon etwas erfahren hat, eine 4 1/2 jährige Verjährungsfrist! Aber Achtung! Darauf heute noch zu pokern, außer bei Altfällen wo der Tod vor mehr als 4 Jahren eingetreten ist, wäre fahrlässig, denn die spanische Finanzverwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Stiff, gibt es denn auch gestalterische Möglichkeiten, mit Gesellschaften und Immobilien die Erbschaftssteuern zu reduzieren oder so zu gestalten, dass sie geringer oder gar nicht anfallen? Gruß von Herrn Maulsreiber.

Sehr geehrter Herr Maulsreiber! Ja das geht. Der Weg ist der, dass zuerst die spanische Immobilie unter Beachtung verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen z.B. in eine span. S.L. (GmbH nach span. Recht) eingelegt wird und nach Ablauf einer dreijährigen steuerschädlichen Frist die Anteile der Gesellschaft an die Kinder verkauft, verschenkt oder sonst übertragen werden. Da ergibt sich

Meine Frau und ich haben sowohl ein Haus in Deutschland als auch auf Mallorca und bisher die Erbschaftsangelegenheiten (2 Kinder) noch nicht geregelt. Kann man in dieser Angelegenheit auf das gesetzliche Erbrecht vertrauen oder ist es besser, frühzeitig gestalterisch tätig zu werden? Gilt das deutsche gesetzliche Erbrecht im Erbfall auch in Spanien? Wo finde ich besser einen geeigneten RA – in D oder in E?

Ihre Frage ist insofern kompliziert und bedarf unbedingt einer individuellen Beratung, da man diese pauschal nicht beantworten kann. Grundsätzlich können Sie ein Testament in Deutschland errichten und darin ausschließlich die deutschen Vermögensgüter aufführen. Ebenso können Sie in dem deutschen Testament auch die spanischen Vermögensgüter aufführen (also nur ein einheitliches Testament errichten). Beides lässt sich im

Guten Tag, wir haben unsere (und von uns bis dahin bewohnte) Finca auf Mallorca vor ein paar Monaten verkauft und sind nach Deutschland zurückgezogen. Wir werden sowohl dieses Jahr als auch nächstes Jahr die Steuererklärung in Spanien abgeben. Kann es trotzdem sein, dass wir auch mit Forderungen vom deutschen Finanzamt nach der ersten Steuererklärung in Deutschland zu rechnen haben oder greift hier das Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, das Spanien und Deutschland 2011 geschlossen haben? Vielen Dank im Voraus!

Wenn Sie Ihre Finca – wie Sie schreiben – verkauft haben und hier in Spanien ordnungsgemäß die derzeit 21 %-ige Spekulationssteuer bezahlt haben, haben Sie nach derzeit gültigem Doppelbesteuerungsabkommen alles erledigt. Dem deutschen Staat steht hier kein weiteres Besteuerungsrecht (weder Einkommenssteuer noch Vermögenssteuer noch Spekulationssteuer) zu. Allerdings wird demnächst ein neues Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten

Guten Tag, meine Freundin – Deutsche, mit einem Spanier verheiratet,keine Kinder – möchte meiner Enkelin (14) ihr Haus vererben. Was müssen wir dabei bedenken und wie hoch wird mal die Erbschaftssteuer sein?

Diese Frage habe ich bezüglich der Frage der Erbschaftssteuerhöhe auch schon weiter oben bei den anderen Fragen beantwortet. Wegen nicht bestehendem Verwandtschaftsverhältnis gibt es keinen Freibetrag. Letztlich ist alles abhängig vom Wert dessen Darstellung und der Vorlage von escritura und IBI und einer individuellen Beratung. Sie können als Erben einsetzen, wen immer Sie wollen und

Guten Morgen Herr Stiff. Ich wohne mit meiner Frau auf Mallorca und beabsichtige hier ein Haus zu erwerben. Wir sind beide schon zu alt, um über eine Bank eine längerfristige Finanzierung zu bekommen. Kann ich meinen Sohn, der in Deutschland lebt und arbeitet, als Käufer mit einbeziehen, indem er ein langfristiges Beamten-Baudarlehen aufnimmt? Und wenn ja, was muss ich rechtlich dabei beachten? Vielen Dank im voraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Rose.

Sehr geehrter Herr Rose! Inwiefern Sie Ihren Sohn mit einem langfristigen Beamtenbaudarlehen und als Eigentümer beim Finca-Erwerb miteinbeziehen können, ist eine Frage, die Sie letztlich mit der Beamtenbausparkasse klären müssen. Grundsätzlich geht dies natürlich, weil der europäische Binnenmarkt gilt. So kann jede dt. Bank auch hier in Spanien tätig werden. Meist tun sich allerdings deutsche

Welcher Wert gilt für die Besteuerung einer Erbschaft in Spanien? Der Katasterwert oder der tatsächliche Marktwert einer Immobilie?

Nach dem spanischen Erbschaftssteuergesetz gilt natürlich der korrekte Marktwert. Da allerdings der Marktwert nicht immer genau bestimmt werden kann, insbesondere nicht, wenn man keine Verkaufsabsichten hat, so gibt es hier manchmal auch ein „Arbeiten mit innerfamiliären Preisen“. Hier ist sehr großes Fingerspitzengefühl erforderlich. Der Katasterwert ist dabei allenfalls eine Orientierungsgrundlage, nicht aber ein Indiz oder

Mein Mann und ich konnten unseren Traum wahr machen. Wir besitzen schon seit 1994 eine kleine Finca außerhalb Llucmajor, die natürlich auch immer Arbeit und Investitionen mit sich bringt. Erben will sie mein Sohn wohl nicht – Erbschaftssteuer, Arbeit. Was müssen wir bei einem Verkauf beachten und wer kann uns einen ehrlichen Verkaufspreis nennen!

Insofern, als Sie hier mitteilen, dass Ihr Sohn diese Finca nicht erben will, gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Auch was Sie hier bei einem Verkauf beachten müssten, lässt sich nicht so ohne Weiteres – auch wegen Ihrer sehr abstrakten Frage – hier darstellen. Beides geht sicherlich in einer individuellen Beratung sehr viel leichter. Hierzu benötigte ich

Vor fünf Jahren habe ich mich scheiden lassen. Jetzt lebe ich mit einem neuen Partner zusammen, mit dem ich aber nicht verheiratet bin. Was muss ich tun, damit er mich beerben kann? Ich möchte verhindern, dass mein Ex-Mann alles bekommt.

Sie können Ihren Lebensgefährten dann, wenn Sie ausschließlich spanisches Vermögen haben, mit einem spanischen notariellen Testament (Kosten ca. 50,00 bis 80,00 € je nach Notariat und der Frage, ob mit oder ohne Übersetzung in die deutsche Sprache) als Alleinerben einsetzen. Wenn Ihr Ex-Mann tatsächlich von Ihnen geschieden ist, hat dieser sowieso keine Pflichtteilansprüche, bekommt also

Seit über zehn Jahren bin ich Mallorca-Residentin und Eigentümerin einer Wohnung in Palma. Ich habe eine deutlich jüngere Schwester, die in Deutschland ansässig ist, unsere Eltern sind schon lange tot. Falls meine Schwester mich beerben sollte, wie hoch sind dann die Erbschaftssteuern für sie?

Wenn Sie nach der Frage der Erbschaftssteuerhöhe fragen, so kann ich Ihnen diese nur beantworten, wenn ich die Escritura des Objektes – also die notarielle Erwerbsurkunde – sowie den IBI, den aktuellen Grundsteuerbescheid mit dem Katasterwert und eine ungefähre Einschätzung zum heutigen Marktwert habe. Jedenfalls ist es so, wenn Ihre Schwester Sie beerbt, gilt nur

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