{"id":714,"date":"2017-08-28T12:31:10","date_gmt":"2017-08-28T10:31:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stiff.es\/?page_id=714\/"},"modified":"2025-10-30T08:47:04","modified_gmt":"2025-10-30T07:47:04","slug":"spanisches-immobilienrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stiff.es\/en\/spanisches-immobilienrecht\/","title":{"rendered":"Ihr Anwalt f\u00fcr spanisches Immobilienrecht auf Mallorca"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p>Das <a href=\"https:\/\/www.stiff.es\/\">Immobilienrecht f\u00fcr Mallorca<\/a> umfasst die rechtlichen Fragen, die sich auf die Eigentumsrechte an Immobilien und deren eventuellen Lasten beziehen. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel die Rechte des Eigent\u00fcmers, die Pflichten des Eigent\u00fcmers, die Rechte und Pflichten des K\u00e4ufers, die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, das Erbrecht und nat\u00fcrlich noch vieles mehr. Denn das Ziel ist der lastenfreie und damit problemlose Erwerb.<\/p>\n<p>Zudem ist das spanische Immobilienrecht f\u00fcr die Verwaltung von Immobilien von besonderer Bedeutung. Es regelt auch die Erstellung von Miet- und Pachtvertr\u00e4gen, die Abwicklung von Zahlungen und die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen.<\/p>\n<p>Als EU-Ausl\u00e4nder kann man in Spanien problemlos Immobilien erwerben, wobei spanisches Recht angewendet wird. Dr. Stiff &amp; Partner ber\u00e4t Sie dabei umfassend in Palma de Mallorca zum spanischen Immobilienrecht und unterst\u00fctzt Sie beim rechtssicheren Immobilienerwerb.<\/p>\n<p>Seit 2002 ist Dr. Manuel Stiff &amp; Partner in seiner Kanzlei f\u00fcr seine Mandanten t\u00e4tig und hat sich mit seinen kompetenten deutschen und spanischen Anwaltskollegen auf das spanische Immobilienrecht spezialisiert. Deren langj\u00e4hriger Expertise k\u00f6nnen Sie beim Immobilienerwerb auf Mallorca und in anderen Teilen Spaniens vertrauen.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-2\"><h2>Unterschiede im Immobilienrecht<\/h2>\n<p>Die Unterschiede im spanischem und deutschem bzw. nordeurop\u00e4ischem\u00a0 Immobilienrecht liegen vor allem im Detail.<\/p>\n<p>Aufgrund der bestehenden nationalen Eigentumsordnung gilt f\u00fcr den Erwerb von spanischen Immobilien neben Teilen des z.B. deutschen Rechts (Eheg\u00fcterrecht, potentiell deutsche Erbrecht, Firmenrecht, wenn mit deutscher Firma erworben wird) das spanische Immobilienrecht, damit die Immobilie rechtssicher erworben werden kann. Da beim Erwerb einer spanischen Immobilie vertragliche Feinheiten und entscheidungsrelevante Unterschiede zu beachten sind, sollten Sie sich vor dem Kauf an einen fachkundigen Berater wenden. Die deutschsprachige Anwaltskanzlei Dr. Stiff &amp; Partner ber\u00e4t Sie umfassend beim rechtssicheren Immobilienerwerb und zudem immer und von vornherein im pr\u00e4ventiven Erbschaftsrecht und zeigt Ihnen Vorteile auf, von denen Sie beim Kauf (oder auch sp\u00e4ter beim Generationswechsel) profitieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>So kann man bereits beim Kauf an die n\u00e4chste Generation denken und diese m\u00f6glicherweise mit einbeziehen. Bei h\u00f6herwertigen Immobilien ist der Erwerb mit einer Heimatgesellschaft, zum Beispiel einer KG oder GmbH &amp; Co.KG, besonders geeignet.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-3\"><p>Wichtige weitere Unterschiede:<\/p>\n<h3>Eigentums\u00fcbertragung<\/h3>\n<p>Die Eigentums\u00fcbertragung an einer Immobilie erfolgt in Deutschland und anderen nordeurop\u00e4ischen Staaten durch Eintragung ins Grundbuch\u00a0 aufgrund eines notariellen Kaufvertrages.<\/p>\n<p>In Spanien kann das Eigentum an einer Immobilie theoretisch bereits durch Abschluss eines privatrechtlichen Kaufvertrags erlangt werden. Das spanische Immobilienrecht sieht aber f\u00fcr eine Eintragung im Grundbuch (diese ist nur deklaratorischer und nicht konstitutiver Natur) einen notariellen Kaufvertrag und dessen Beurkundung ebenfalls vor. Die Eigentums\u00fcbertragung im \u00f6rtlichen Grundbuch sollte unbedingt, muss aber nicht, zus\u00e4tzlich registriert werden.<\/p>\n<h3>Grundbucheintrag<\/h3>\n<p>In Deutschland z.B. wird die Eigentums\u00fcbergang nach dem sogenannten\u00a0 \u00bbAuflassungsprinzip\u00ab erst mit der Eintragung ins Grundbuch wirksam.<\/p>\n<p>In Spanien gilt das \u00bbPrinzip der Publizit\u00e4t\u00ab. Die Eintragung ins Grundbuch best\u00e4tigt lediglich die Rechte an der Immobilie, aber nicht den Eigentums\u00fcbergang. Das Eigentum an einer Immobilie wird durch den Abschluss des (notariellen) Kaufvertrags erlangt. Der Eintrag in das Grundbuch ist in Spanien jedoch geboten, um eine absolut rechtssichere Position zu erlangen.<\/p>\n<h3>Mietrecht<\/h3>\n<p>Im Gegensatz zum deutschen Mietrecht ist das spanische Mietrecht etwas weniger stark reglementiert und erm\u00f6glicht eine gr\u00f6\u00dfere Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter. Allerdings geht das spanische Mietrecht von festen Zeitperioden aus, die sich auch automatisch verl\u00e4ngern k\u00f6nnen und meist maximal auf f\u00fcnf Jahre abgeschlossen werden.<\/p>\n<h3>Kompetente Beratung beim Immobilienerwerb<\/h3>\n<p>Das spanische Immobilienrecht ist komplex und nordeurop\u00e4ischen Rechtsordnungen sehr unterschiedlich und f\u00fcr Nichtjuristen schwer \u00fcberschaubar. Deshalb sollte bei einem Immobilienerwerb in Spanien stets ein darauf spezialisierter seri\u00f6ser Anwalt hinzugezogen werden. Dr. Stiff &amp; Partner und seine kompetenten Kollegen k\u00f6nnen Ihnen eine Beratung anbieten, die Ihren Bed\u00fcrfnissen gerecht wird. Unsere Dienstleistungen sind zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li aria-level=\"1\">Umfassende Rechtsberatung beim Erwerb und Verkauf von Immobilien auf den Balearen oder auch dem restlichen Spanien durch spezialisierte Anw\u00e4lte<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Kompetente Rechtsberatung im gesamten Bereich der Immobilieninvestitionen<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Ausarbeitung von rechtssicheren Immobilienvertr\u00e4gen<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Vor dem Immobilienerwerb Pr\u00fcfung aller rechtlichen, grundbuchlichen und katasterrechtlichen Gegebenheiten. Teils auch baurechtliche Fragen, soweit nicht ein Architekt hinzuzuziehen ist.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Rechtliche \u00dcberpr\u00fcfung von Belastungen und Grenzgelegenheiten<\/li>\n<li aria-level=\"1\">\u00dcbernahme und Begleitung bei notariellen Terminen und Grundbucheintragungen<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Probleme beim Kauf einer Finca vermeiden<\/h2>\n<p>Wer als Deutscher, Schweizer oder \u00d6sterreicher eine Immobilie auf Mallorca kaufen m\u00f6chte, glaubt m\u00f6glicherweise, dass bisherige Erfahrungen beim Immobilienerwerb auf die Verh\u00e4ltnisse in Spanien einfach \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Damit unterliegt man jedoch einem Trugschluss, denn gerade in Spanien k\u00f6nnen sind viele Liegenschaften nur teilweise vollst\u00e4ndig legal und so kann der Immobilienerwerb ein Risiko beinhalten, wenn man sich nicht mit den Verh\u00e4ltnissen vor Ort und dem Immobilienrecht in Spanien oder eben\u00a0 auf Mallorca auskennt.<\/p>\n<p>Besonders die bei Nordeurop\u00e4ern beliebten Fincas weisen oft nicht genehmigte Anbauten oder Schwimmb\u00e4der auf und werden dadurch zu teilweise illegalen Liegenschaften.<\/p>\n<p>Es liegt auf der Hand, dass vor einem rechtssicheren Erwerb unbedingt ein auf das Immobilienrecht f\u00fcr Mallorca spezialisierter Rechtsanwalt und u.U. auch Architekt eingeschaltet werden sollte, der die baurechtliche Situation des Kaufobjekts \u00fcberpr\u00fcft und feststellen kann, ob es M\u00f6glichkeiten einer Legalisierung gibt.<\/p>\n<p>Zudem sind Zertifikate darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese noch g\u00fcltig sind. So m\u00fcssen zum Beispiel eine Erstbezugsbescheinigung und eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula) in aller Regel vorhanden sein. Schlie\u00dflich kann sogar geboten sein beim zust\u00e4ndigen Bauamt \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, ob eine Baubeendigungsbescheinigung erteilt wurde.<\/p>\n<p>Soll eine Eigentumswohnung erworben werden, muss beim Notartermin eine Bescheinigung dar\u00fcber vorliegen, dass keine Schulden des Vorbesitzers gegen\u00fcber der Eigent\u00fcmergemeinschaft bestehen.<\/p>\n<h3>Ohne spanische Steuernummer kein Immobilienerwerb<\/h3>\n<p>Um den Kauf einer spanischen Immobilie notariell beurkunden lassen zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigt der K\u00e4ufer sp\u00e4testens kurz danach eine spanische Steuernummer (NIE &#8211;<\/p>\n<p>N\u00famero de Identificaci\u00f3n de Extranjeros \u2013 das ist die Ausl\u00e4nderidentit\u00e4tsnummer und zugleich auch die Steuernummer= N\u00famero de Identificaci\u00f3n fiscal).<\/p>\n<p>Diese Nummer muss bei s\u00e4mtlichen Rechtsgesch\u00e4ften wie zum Beispiel bei Kauf- und Mietvertr\u00e4gen und auch bei der Er\u00f6ffnung eines Bankkontos angegeben werden. Sie kann aber durchaus mit notarieller Vollmacht, die im Notartermin mit beurkundet wird, auch nach diesem notariellen Kaufvertrag erst beantragt werden.<\/p>\n<p>In Spanien kann die NIE bei den \u00f6rtlichen Ausl\u00e4nderpolizei beantragt werden. Im Ausland erh\u00e4lt man sie \u00fcber die oftmals wenig hilfreichen spanischen Konsulate. Die Bearbeitung des Antrags kann hier aber bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Diese Nummer kann auch nachgereicht werden, dies ist mit einem etwas gesteigerten b\u00fcrokratischen Aufwand verbunden. Aber nur dadurch wird der K\u00e4ufer in das Grundbuch eingetragen und erh\u00e4lt die gew\u00fcnschte rechtssichere Position. Die notarielle Beurkundung ist in Spanien nicht zwingend erforderlich, da privat geschlossene Vertr\u00e4ge rechtswirksam sein k\u00f6nnen. Sie dient lediglich der Beweisf\u00fchrung (Grundbuch), ist aber gerade aus diesem Grund dringend zu empfehlen. Im Unterschied zu den meisten nordeurop\u00e4ischen Staaten ist die Beurkundung in Spanien gleichzeitig der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs und der Bezahlung (Zug-um-Zug-Prinzip: Eigentum und Schl\u00fcssel\u00fcbergabe gegen Bezahlung). Anders als zum Beispiel in Deutschland muss der Verk\u00e4ufer der Immobilie die Maklerprovision zahlen.<\/p>\n<h2><b>Immobilienerwerb in Spanien<\/b><\/h2>\n<p>In Spanien ist es \u00fcblich, einen privaten, aber doch rechtsverbindlichen Kaufoptionsvertrag\/Arrasvertrag\/Vorvertrag abzuschlie\u00dfen, um sich eine Immobilie zu sichern und gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer ein tats\u00e4chliches Kaufinteresse nachzuweisen.<\/p>\n<p>In diesem Vorvertrag wird dann die rechtliche und tats\u00e4chliche Situation der Immobilie fixiert. Zudem wird die Bezahlung des Kaufpreises genau geregelt und ein Notarisierungstermin festgelegt. Auch k\u00f6nnen hier z.B. Legalisierungspflichten des Verk\u00e4ufers aufgenommen werden die bis zum Notartermin erledigt sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der Vorvertrag beinhaltet die Daten der Immobilie wie zum Beispiel die\u00a0 Register- und Katasterdaten. Auch werden die Rechte Dritter aufgef\u00fchrt oder etwaig vorhandene Hypotheken. Im Kaufoptionsvertrag wird zudem der finale Kaufpreis angegeben und die Anzahlung festgelegt, die in der Regel 10 Prozent des Kaufpreises betr\u00e4gt. Au\u00dferdem wird f\u00fcr den Fall, dass K\u00e4ufer oder Verk\u00e4ufer vom Kauf zur\u00fccktreten, die H\u00f6he einer Strafzahlung vereinbart.<\/p>\n<p>In der Regel wird ein Kaufoptionsvertrag f\u00fcr ein bis vier Monate geschlossen. Diese Zeit kann der Anwalt nutzen, um den rechtlichen Hintergrund der Immobilie zu pr\u00fcfen. Nachdem dies durch Dr. Stiff oder seine Kollegen erfolgt ist, wird die Notarisierung vorbereitet. Zu diesem Zweck werden dem Notar alle notwendigen Dokumente \u00fcbermittelt. Danach pr\u00fcfen wir f\u00fcr Sie den vom Notar nach seinem Standardschema entworfenen Vertrag und begleiten Sie zum Beurkundungstermin. In dem \u00dc\u00fcbersetzen und Erl\u00e4utern wir Ihnen alles, so dass Sie nichts unterschreiben m\u00fcssen, was Sie nicht zu 100% verstanden haben.<\/p>\n<p>Das spanische Immobilienrecht sieht vor, dass das Eigentum an der Liegenschaft im Moment der notariellen Unterschrift an den K\u00e4ufer \u00fcbergeht.<\/p>\n<p>In der Regel wird der Restkaufpreis von nunmehr noch 90% (die Anzahlung war ja 10%) auf ein Notartreuhandkonto des beurkundenden Vertrauensnotars (fr\u00fcher auch Bankschecks) abz\u00fcglich der Anzahlung und der Einkommenssteuervorauszahlung in H\u00f6he von 3 Prozent bei Nichtresidenten Verk\u00e4ufern \u00fcbergeben. Dieser 3%ige Einbehalt entf\u00e4llt bei steuerlichen Residenten, die in Spanien all Ihre Steuern bezahlen. Der Notar leitet das Geld dann vollst\u00e4ndig durch \u00dcberweisung an den Verk\u00e4ufer weiter und h\u00e4ndigt den Parteien einen Beleg der durchgef\u00fchrten \u00dcberweisung aus.<\/p>\n<p>Deutschen und anderen Nordeurop\u00e4ern raten wir, mit der Vorbereitung des notariellen Kauftermins einen erfahrenen mehrsprachigen Rechtsanwalt wie von Dr. Stiff &amp; Partner in Palma de Mallorca oder M\u00fcnster zu beauftragen.<\/p>\n<h3><strong>Ihre Experten f\u00fcr spanisches Immobilienrecht in Palma de Mallorca<\/strong><\/h3>\n<p>Dr. Stiff und seine Kollegen sind Experten f\u00fcr das Immobilienrecht auf Mallorca und garantieren die professionelle Betreuung und Abwicklung Ihres Immobilienkaufs. Dazu geh\u00f6rt, dass vor der Beurkundung das Grundbuch eingesehen wird, um Klarheit \u00fcber die tats\u00e4chlichen Eigentumsverh\u00e4ltnisse zu erlangen. Selbstverst\u00e4ndlich wird die Liegenschaft auch auf etwaig vorhandene Belastungen wie Hypotheken, Pf\u00e4ndungen, Nutzungs- oder auch Wegerechte \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Das Immobilienrecht f\u00fcr Mallorca sieht nicht vor, dass f\u00fcr den\u00a0 Immobilienerwerb die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich sein muss. Auch privat abgeschlossene Kaufvertr\u00e4ge k\u00f6nnen rechtswirksam sein. Die notarielle Beurkundung ist aber aus Gr\u00fcnden der Beweisf\u00fchrung dringend anzuraten.<\/p>\n<p>Dr. Stiff &amp; Partner helfen Ihnen dabei, den Bedingungen des spanischen Immobilienrechts gerecht zu werden, wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen. Vereinbaren Sie gerne noch heute einen Beratungstermin.<\/p>\n<h3>Bei Fragen zum Thema spanisches Immobilienrecht wenden Sie sich an unsere Experten:<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-1769 alignleft\" src=\"https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-300x200.jpg\" alt=\"Besprechungszimmer spanschisches Immobilienrecht\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-200x133.jpg 200w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-400x267.jpg 400w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-600x400.jpg 600w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-800x533.jpg 800w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/www.stiff.es\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Besprechungszimmer-spanschische-Immobilienrecht.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Dr. Manuel Stiff<br \/>\nDespacho de abogados<br \/>\nCalle Catalunya 5-A, 3\u00b0<br \/>\n07011 Palma de Mallorca \/ Balearen \/ Spanien<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":1285,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-714","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v24.5 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Ihr Rechtsanwalt f\u00fcr spanisches Immobilienrecht \u2013 Dr. Manuel Stiff<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Im spanischen Immobilienrecht gibt es Vieles zu beachten. 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