{"id":622,"date":"2016-05-05T06:31:20","date_gmt":"2016-05-05T04:31:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stiff.es\/?page_id=622"},"modified":"2025-12-26T12:25:42","modified_gmt":"2025-12-26T11:25:42","slug":"spanisches-wirtschaftsrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stiff.es\/en\/spanisches-wirtschaftsrecht\/","title":{"rendered":"Anwaltskanzlei f\u00fcr spanisches Wirtschaftsrecht"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-overflow:visible;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p>Als einer der wenigen Rechtsanw\u00e4lte mit Doppelzulassung und doppelten Staatsexamina in Deutschland und Spanien befasst sich Dr. Manuel Stiff mit spanisch-deutschen Rechtsangelegenheiten. Spanisches Wirtschaftsrecht und das Erbrecht z\u00e4hlen dabei seit 2002 zu den Schwerpunkten der <a title=\"Anwalt Mallorca\" href=\"https:\/\/www.stiff.es\/\">Kanzlei in Palma de Mallorca<\/a> Kanzlei Dr. Stiff &amp; Partner, bufete hispano-aleman.<\/p>\n<p>Von hier und von M\u00fcnster aus ber\u00e4t Dr. Stiff &amp; Partner seine deutschen und deutschsprachigen Mandanten. Dr. Manuel Stiff ist dabei f\u00fcr seine langj\u00e4hrige Expertise in der Beratung von privaten Immobilieninvestoren und Unternehmen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr bekannt.<\/p>\n<p>Sie suchen eine deutsch-spanische Anwaltskanzlei f\u00fcr spanisches Wirtschaftsrecht? In Palma de Mallorca ber\u00e4t Sie Dr. Manuel Stiff in seinen Kollegen zum Themenkomplex Wirtschaftsrecht, bei Investitionen, Firmengr\u00fcndungen, Gesellschaftsrecht und hier besonders bei allen Fragen rund um die Gr\u00fcndung einer spanischen GmbH (S.L.) oder einer spanischen Aktiengesellschaft (S.A.). Hier k\u00f6nnen Sie ganz unserer langj\u00e4hrigen Expertise vertrauen, wenn Sie sich in Spanien gesch\u00e4ftlich bet\u00e4tigen wollen. Als kompetente Anw\u00e4lte f\u00fcr spanisches Wirtschaftsrecht beraten und begleiten wir Sie bei Ihren gesch\u00e4ftlichen Vorhaben in deutscher Sprache.<\/p>\n<p>Spanien ist f\u00fcr viele Deutsche und Nordeurop\u00e4er nicht nur ein sehr beliebtes Urlaubsland, sondern auch als Wirtschaftsstandort interessant, um mit einem laufenden Betrieb zu expandieren oder auszuwandern. Angesichts guter Wachstumsraten in Spanien ist dieses Land zunehmend ein Ziel deutscher Firmengr\u00fcnder. F\u00fcr kleine und mittlere Unternehmer ist als Unternehmensform vor allem die Sociedad Limitada (S.L.) passend, die mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. F\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Projekte und Unternehmungen bietet sich als Gesellschaftsform die Sociedad An\u00f3nima (S.A.) an, die mit der deutschen AG vergleichbar ist.<\/p>\n<h2>Spanisches Wirtschaftsrecht: Details zur Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.)<\/h2>\n<p>Die S.L. ist eine neuartige und zugleich sehr flexible Gesellschaftsform, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt ist und gegen\u00fcber der Gl\u00e4ubigerschaft eingeschr\u00e4nkt ist. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Absetzung von Betriebsausgaben ist ein solches spanisches Unternehmen i. d. R. \u00e4hnlich aufgestellt wie das deutsche Pendant. Das Wirtschaftsrecht besagt nach einer Neuerung zudem, dass auch Einmann-Gesellschaften gegr\u00fcndet werden d\u00fcrfen, sofern bestimmte Bedingungen daf\u00fcr erf\u00fcllt sind. Das Mindeststammkapital liegt lediglich bei einer H\u00f6he von 3 000 Euro, mithin ein Bruchteil dessen, was in Deutschland verlangt wird \u2013 dort sind es mindestens 25 000 Euro bei 12 500 Euro Mindesteinzahlung. Das Gesellschaftskapital ist bei der Gr\u00fcndung einzuzahlen sowie auch nachzuweisen. Der Gr\u00fcndungsvertrag, die Escritura de constituci\u00f3n de sociedad limitada, ist von einem Notar zu beglaubigen, bei Anwesenheit aller Gesellschafter und des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, und danach im Handelsregister einzutragen. Gesellschafter k\u00f6nnen vertreten werden.<\/p>\n<h2>Gr\u00fcndungsablauf im spanischen Wirtschaftsrecht<\/h2>\n<p>Der Vorgang der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft ist im spanischen Wirtschaftsrecht genau festgelegt. Den ersten Schritt stellt eine Namensabfrage beim zentralen Handelsregister in Madrid dar (sinnvoll sind drei alternative Namensvorschl\u00e4ge durch den Mandanten). Als n\u00e4chstes muss f\u00fcr die Gesellschafter eine Steuernummer (NIE) beantragt werden. Die Einzahlung des vorgeschriebenen Stammkapitals erfolgt dann durch \u00dcberweisung auf ein Bankkonto bei einer in Spanien ans\u00e4ssigen Bank. Die Bak bescheinigt dann die Einzahlung eines jeden Gesellschafters. Die Gr\u00fcndungsurkunde muss zusammen mit einer Gesellschaftssatzung ausgearbeitet und notariell beglaubigt werden.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wird eine Steuernummer f\u00fcr die Gesellschaft (CIF) beantragt. Zun\u00e4chst erhalten Sie eine vorl\u00e4ufige CIF, die Sie in diesem Stadium verwenden. Diese ben\u00f6tigen Sie etwa, um die sogenannte Stempelsteuer zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine <a title=\"Steuerberatung Mallorca\" href=\"https:\/\/www.stiff.es\/breites-taetigkeitsspektrum\/\">Steuer<\/a> auf Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen, die 1 % bis 2% des Gesellschaftskapitals betr\u00e4gt. Schlie\u00dflich wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und Sie erhalten die endg\u00fcltige Steuernummer der Gesellschaft.<\/p>\n<h2>Spanisches Wirtschaftsrecht: <a title=\"Steuerberatung Mallorca\" href=\"https:\/\/www.stiff.es\/breites-taetigkeitsspektrum\/\">Steuerliche Aspekte<\/a> und Unternehmerpflichten<\/h2>\n<p>Die S.L. und S.A. z\u00e4hlen zu den spanischen Kapitalgesellschaften und unterliegen somit, wenn sie in Spanien ans\u00e4ssig sind, der spanischen K\u00f6rperschaftssteuer. Ans\u00e4ssig ist eine Gesellschaft dann, wenn sie nach spanischem Recht gegr\u00fcndet wurde und ihren Sitz in Spanien hat. Alle Ertr\u00e4ge, die die Gesellschaft im Gesch\u00e4ftsjahr erlangt hat, werden mit der K\u00f6rperschaftssteuer besteuert. Der Steuersatz betr\u00e4gt allgemein 25%, je nach Umsatz u. U. auch nur bis zu 20%.<\/p>\n<p>Neben den steuerlichen Aspekten sind, genauso wie in Deutschland, einige Unternehmerpflichten zu beachten. Dazu z\u00e4hlt die ordentliche F\u00fchrung der Buchhaltung, welche Gesch\u00e4ftsb\u00fccher wie das Namensaktienbuch, das Vertragsregister und das Register der Gesellschafter umfasst. Nach Gesch\u00e4ftsjahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten der Jahresabschluss zu erstellen. Zudem muss die Gesellschaft ab einer bestimmten Umsatzgr\u00f6sse mindestens eine Person vertraglich besch\u00e4ftigen und diese bei der Sozialversicherung anmelden. Hierbei kann es sich aber auch um den Gesellschafter bzw. Verwalter oder ein Vorstandsmitglied handeln, vorausgesetzt, es besteht ein wirkliches Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h2>Unsere Leistungen im spanischen Wirtschaftsrecht<\/h2>\n<p>Spanien ist innerhalb Europas ein \u00e4u\u00dferst attraktiver Markt f\u00fcr alle Branchen und ein beliebtes Ziel f\u00fcr Investitionen. Dr. Stiff &amp; Partner in Palma de Mallorca haben sich schon vor l\u00e4ngerer Zeit auf die Beratung und Betreuung von Unternehmen spezialisiert, die in den spanischen Wirtschaftsraum investieren wollen.<\/p>\n<p>Die Rechtsanwaltskanzlei auf Mallorca ber\u00e4t und betreut S.L.s und S.A.s kompetent in allen Rechtsgesch\u00e4ften. Wenn die Mandanten dies w\u00fcnschen, kann au\u00dferdem eine fundierte steuerliche Beratung angeboten oder auch vermittelt werden.<\/p>\n<p>Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist die Ausarbeitung von Vertr\u00e4gen aller Art. Dabei beraten Dr. Stiff und Kollegen die Mandanten bei Vertragsverhandlungen, deren Durchf\u00fchrung und auch bei der Beendigung von Vertr\u00e4gen. Die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte beraten und unterst\u00fctzen Sie auch bei der Umwandlung, Spaltung, Aufl\u00f6sung und Abwicklung von Gesellschaften. Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir Sie vor allen spanischen Gerichten bei der\u00a0 Geltendmachung Ihrer Anspr\u00fcche vertreten. Nat\u00fcrlich betreiben Dr. Stiff und Kollegen in Ihrem Auftrag in Spanien die Zwangsvollstreckung in das Verm\u00f6gen eines Schuldners, nachdem ein Titel erwirkt wurde.<\/p>\n<h3>Unsere Leistungen:<\/h3>\n<ul>\n<li aria-level=\"1\">Vertr\u00e4ge mit spanischem und internationalem Bezug.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Investitionen in Spanien: Dr. Stiff &amp; Partner beraten Sie im deutsch-spanischen Investitions- und Wirtschaftsrecht.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Rechtssicherer Immobilienkauf- und Verkauf in ganz Spanien.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Erbrechtliche Beratung und erbschaftssteuerliche Optimierung bei spanischen Immobilien in ganz Spanien<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Unternehmensgr\u00fcndungen: Gr\u00fcndung von Gesellschaften wie zum Beispiel einer S.L. oder S.A. Dr. Stiff und Kollegen beraten Sie in allen Phasen der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit einer Personen- und Kapitalgesellschaft.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Entwicklung sogenannter \u00bbeinst\u00f6ckiger\u00ab und \u00bbzweist\u00f6ckiger\u00ab L\u00f6sungen.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Handelsrecht: Zivil- und handelsrechtliches Vertragsrecht f\u00fcr mittelst\u00e4ndische und kleinere Unternehmen.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Beratung von Firmen, die Import oder Export mit oder in Spanien betreiben.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">F\u00fcr Banken rechtliches Absichern deutscher Darlehen auf spanischen Immobilien.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Beratung bei der Abwicklung einer Gesellschaft und im Insolvenzrecht.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Wir \u00fcbernehmen Ihre Prozessvertretung in allen wirtschaftsrechtlichen Verfahren.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Vertragsgestaltung: Unterst\u00fctzung von Mittelst\u00e4ndlern in zivil-, handels- und vertragsrechtlichen Fragen.<\/li>\n<li aria-level=\"1\">Expertenwissen Beratung in Steuerfragen: f\u00fcr die Vertretung Ihrer Firma bei spanischen Steuerbeh\u00f6rden, Erstellung von Steuererkl\u00e4rungen und Anmeldungen vermitteln wir spezialisierte Steuerberater.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Spanisches Wirtschaftsstrafrecht<\/h2>\n<p>Da unternehmerisches Handeln das Risiko nicht ausschlie\u00dft, mitunter mit strafrechtlichen Vorw\u00fcrfen konfrontiert zu werden, beraten Dr. Stiff und Kollegen mittelst\u00e4ndische und kleinere Unternehmen auch im spanischen Wirtschaftsstrafrecht. Als Kanzlei mit einer Spezialisierung auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht \u00fcbernehmen die deutschsprachigen Anw\u00e4lte in Palma de Mallorca gerne Ihre Vertretung.<\/p>\n<h2>Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Spanien<\/h2>\n<p>Das Unterzeichnen und Durchf\u00fchren von Vertr\u00e4gen oder Abkommen ist in Spanien die eine Seite der Medaille bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen. Doch was ist zu tun, wenn der Vertragspartner sich nicht an die Vertr\u00e4ge und deren Erf\u00fcllung h\u00e4lt?<\/p>\n<p>Die Nichterf\u00fcllung besteht zumeist darin, dass Waren oder Dienstleistungen nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df bezahlt werden oder fehlerhaft erbracht werden.<\/p>\n<p>Dann wird man im Falle der Nichterf\u00fcllung eine Klage einleiten m\u00fcssen, um die nicht gezahlten Betr\u00e4ge oder Schadenersatzleistungen vor Gericht einzufordern.<\/p>\n<p>Um in Spanien eine gerichtliche Klage oder ein Mahnverfahren einzuleiten, herrscht in der Regel Anwaltszwang. Hierbei sind Dr. Stiff &amp; Partner mit Doppelt\u00e4tigkeit in Deutschland und Spanien die richtigen Ansprechpartner f\u00fcr eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen.<\/p>\n<p>Vor einem spanischen Gericht ben\u00f6tigt man einen Prozessbevollm\u00e4chtigten (sog. Prokurator) und einen Rechtsanwalt, der den Prozess f\u00fchrt. Ist die Forderung geringer als 2.000 Euro, wird hingegen kein Rechtsvertreter ben\u00f6tigt. In Spanien ist bei vertraglichen Forderungen zu beachten, dass f\u00fcr diese meist eine Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren gilt.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Klageerhebung m\u00fcssen in Spanien Fristen eingehalten werden, die von der jeweiligen Rechtssache abh\u00e4ngigen. Zudem muss man sich an das zust\u00e4ndige Gericht wenden, weshalb man sich unbedingt an einen erfahrenen Anwalt von Dr. Stiff &amp; Partner\u00a0 wenden sollte. Dieser ber\u00e4t Sie gerne \u00fcber die beste Vorgehensweise, um Ihre Anspr\u00fcche geltend zu machen. Dr. Stiff und seine Kollegen helfen Ihnen au\u00dferdem dabei, gegen Schuldner in Spanien vorzugehen und dort in deren Verm\u00f6genswerte zu vollstrecken.<\/p>\n<h3>Einleitung eines Insolvenzverfahrens<\/h3>\n<p>Ein Insolvenzgrund ist in Spanien neben der Zahlungsunf\u00e4higkeit auch die drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit. Au\u00dferdem sind bei einer \u00dcberschuldung der S.A. oder S.L. die Gesellschaftsversammlungen verpflichtet, wieder eine ausreichende Eigenkapitalquote zu erreichen oder die Gesellschaft aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich vertreten wir Sie in unserer Kanzlei in Palma de Mallorca auch als Gl\u00e4ubiger in Insolvenzverfahren gegen\u00fcber Schuldnern und deren Unternehmen oder stellen bei Bedarf die Antr\u00e4ge zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens.<\/p>\n<h2>Spanisches Wirtschaftsrecht: Dr. Stiff &amp; Partner l\u00f6st Ihre Probleme<\/h2>\n<p>Im spanischen Wirtschaftsrecht ist das Vertragsrecht eine Kernkomponente. Die kompetenten deutschsprachigen Anw\u00e4lte auf Mallorca unterst\u00fctzen Sie dabei bei der Erstellung, Pr\u00fcfung und Verhandlung von Vertr\u00e4gen, um Ihre Gesch\u00e4ftsinteressen wahrzunehmen und gesch\u00e4ftliche Risiken zu minimieren.<\/p>\n<p>Das spanische Wirtschaftsrecht ist besonders f\u00fcr Deutsche und andere Nordeurop\u00e4er von Bedeutung, die sich wirtschaftlich in Spanien bet\u00e4tigen, investieren oder dort sogar eine S.L. oder S.A. gr\u00fcnden wollen. Dr. Stiff &amp; Partner haben ein umfassendes Wissen im spanischen Wirtschaftsrecht und kennen die besonderen Bed\u00fcrfnisse deutscher Mandanten in Spanien und l\u00f6sen Ihre Probleme. Vereinbaren Sie gerne noch heute einen Beratungstermin.<\/p>\n<h2>Breites T\u00e4tigkeitsfeld: Immobilienrecht, Steuerberatung und mehr auf Mallorca<b><br \/>\n<\/b><\/h2>\n<p>Die erfahrenen Anw\u00e4lte beraten ihre Mandanten nicht nur im Bereich spanisches Wirtschaftsrecht, sondern decken ein breites Spektrum ab. Auch Scheidungsrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht sowie eine professionelle strukturelle\u00a0 Steuerberatung auf Mallorca und in Spanien z\u00e4hlen zu den Leistungen der Kanzlei Dr. Stiff &amp; Partner, bufete hispano-aleman, deutsch-spanisches Anwaltsb\u00fcro. Weitere juristische T\u00e4tigkeiten, etwa das Durchsetzen deutscher Urteile in Spanien mittels Auslandsvollstreckungen und Anspruchsrealisierungen nordeurop\u00e4ischer Auftraggeber oder die Vertretung rechtlicher Interessen von spanischen Mandanten in Deutschland, geh\u00f6ren zu den Beratungsdiensten der Kanzlei.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-622","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v24.5 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Spanisches Wirtschaftsrecht: Beratung durch Kanzlei Dr. Stiff<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Rechtsanwalt Dr. Stiff ber\u00e4t in seiner Kanzlei in Spanien in Bezug auf spanisches Wirtschaftsrecht. 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