Erbschaftssteuer in Spanien
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien regelt die Erbschaftssteuern nicht. Dies gilt auch für das im Jahre 2012 neu in Kraft tretende neue Doppelbesteuerungsabkommen welches im wesentlichen Änderungen bei der Rentenbesteuerung und bei der Firmenbesteuerung bringen wird. D.h., dass es grundsätzlich zur doppelten Erbschaftssteuer in Spanien und Deutschland kommen kann. Es gilt aber die Anrechnungsmethode. Dies bedeutet, dass die geringere Erbschaftssteuer auf Antrag in dem Land, in dem die höhere Erbschaftssteuer erhoben wurden, angerechnet werden können. Im Ergebnis kommt es also nicht zu einer doppelten Erbschaftsbesteuerung, sondern nur zur Anwendung der höheren der beiden Steuern.
Die Erbschaftssteuer Spaniens ist deutlich höher als die deutsche Erbschaftssteuer. Dies liegt unter anderem daran, dass in Spanien der Freibetrag pro Erbe ca. 16.000 € ausmacht und in Deutschland ein solcher Freibetrag bei 400.000 € liegt und im Rahmen der deutschen Schenkungssteuer sogar alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden kann. Bei der spanischen Schenkungssteuer gibt es keinerlei Freibetrag und keine 10-Jahre-Ausschöpfungsregel. Damit ist die Erbschaftssteuer Spaniens nicht nur wegen der Freibetragsregeln, sondern auch wegen der höheren Prozentsätze zumindest bei Nichtresidenten sehr hoch. Inzwischen ist Spanien wegen vermeintlicher Europarechtswidrigkeit bezüglich des Unterschiedes in der Erbschaftssteuer für Residenten und Nichtresidenten von der Europäischen Union verklagt worden. Man wird in der Zukunft sehen, ob die Erbschaftssteuer Spaniens so weiter bestehen bleibt oder sich die Regelungen ändern. In Anbetracht der finanziellen Zwangslage, in der sich Spanien befindet, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht davon ausgehen, dass die Erbschaftssteuer Spaniens in der Zukunft für die Nichtresidenten günstiger wird, sondern vielmehr für die Residenten teurer werden dürfte.
Für eine präventive erbschaftssteuerliche Beratung kann man eine Erstberatung vereinbaren, die nach – jedenfalls dem deutschen Recht – nicht teurer als 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Auslagen ist. Wegen der nach wie vor erheblichen Höhe der Erbschaftssteuern für Nichtresidenten lohnt sich eine Beratung immer!